Corona: Masken, Reisen, Krankmeldung – Diese Regeln gelten ab Oktober

Masken, Reisen, Krankmeldung – Rund um die Corona Pandemie gelten ab Oktober neue Regeln. Dies betrifft nicht gegen Corona geimpfte Menschen, Urlaubsreisende, Studierende und viele mehr!

Corona: Masken, Reisen, Krankmeldung – ACHTUNG: Diese Regeln gelten ab Oktober
Die Blätter fallen – die Masken auch? Der Oktober bringt einige Veränderungen rund um Corona Foto: Tatevrika / iStockPhoto
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Corona Tests kosten

Seit Ausbruch der Pandemie gehörten die kostenlosten Tests, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 feststellen, zum Alltag in Deutschland. Während man in den ersten Monaten  der Pandemie noch Wochen auf das Ergebnis nach einem Besuch bei einem der großen Impfzentren warten musste, sind es jetzt nur Minuten.

AUCH INTERSSANT

Hingehen, Stäbchen in Nase oder Rachen – und wenig später wurde eine Covid-19 Infektion festgestellt – oder eben hoffentlich nicht. Auch wenn es manchmal nervig war, eines war es nicht: teuer!

Das ändert sich ab 11. Oktober! Denn dann soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die sich aufgrund ihres Alters (Impfstoffe sind aktuell erst ab 12 Jahren zugelassen) oder anderen Umständen (Vorerkrankung, o.ä.) nicht impfen lassen können, werden weiterhin kostenlos einen Test zur Verfügung gestellt bekommen.

Das wird für Ungeimpfte ins Geld gehen, wenn sie sich normal bewegen wollen. So gelten (je nach Bundesland unterschiedlich) etwa für Besuche in Krankenhäusern, Kranken- und Pflegeheimen, für Restaurants innen, Partys und Veranstaltungen innen, Fitnessstudios, Sporthallen, Schwimmbäder, Hotels oder Friseure eine Testpflicht – oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung.

Es wird davon ausgegangen, dass ein Schnelltest um die 20€, ein PCR Test um 80€ kosten wird.

Maskenpflicht fällt vielerorts

Auch lokal unterschiedlich, aber vielerorts sollen ab 1. Oktober andere Regeln in Sachen Maskenpflicht gelten. So sollen die Masken nicht mehr notwendig sein, wenn 2G gilt – heißt, dass wenn "nur" Geimpfte oder Genesene Menschen etwa die Gastronomie besuchen, dann keine Masken mehr notwendig sein werden.

Ferien unter Auflagen

Die meisten Bundesländer haben im Oktober Herbstferien. Und auch bei Reisen werden die Corona-Regeln für Veränderungen sorgen!

So ist es immer noch wichtig, darauf zu achten, welche Länder als Risikogebiete eingestuft sind. Die Liste wird dabei vom deutschen Robert Koch Institut ständig überarbeitet. 

Je nachdem, welche Länder bereist werden wollen, gelten dann entweder im Urlaubsland oder bei der Heimkehr nach Deutschland Test- und/oder Quarantänepflichten. In Länder wie Holland darf man beispielsweise mittlerweile (halbwegs normal) reisen – vorausgesetzt man ist geimpft oder genesen oder hat einen negativen Covid-Test vorliegen.

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Studierende wieder zurück in die Unis

Für viele Studierende startet im Oktober das Wintersemester – und seit Ausbruch der Pandemie soll es auch das erste Semester sein, das wieder in Präsenz stattfinden wird. Die digitalen Lehrveranstaltungen sollen einer Anwesenheit an der Hochschule/Uni weichen.

Soweit es die Rahmenbedingungen zulassen, sollen die Studierenden in die Hochschulen und Universitäten zurückgeholt werden. Dabei basteln alle Schulen an ihren eigenen Konzepten, die genau auf die Größe der Lehrsäle, Belegung der Studiengänge oder Fächer ausgelegt sind.

Auch an hier setzen einige auf die 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) Regel.

Krankschreibung jetzt elektronisch

Nach wie vor gilt: wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben! Und im Bereich Krankmeldung nimmt die Digitalisierung jetzt Fahrt auf ... jedenfalls etwas! Die meisten werden es kennen und nicht vermissen: Bei einer Krankmeldung musste der gelbe Zettel vom Arzt, geteilt werden – ein Teil geht dabei an die Krankenkasse, der andere an den Arbeitgeber. Das soll jetzt vereinfacht werden.

So gilt ab 1. Oktober laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: "Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet wie geplant am 1. Oktober. Ärzte übermitteln Krankschreibungen dann digital an die Krankenkassen." Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.