Corona Chaos: 2G Regel wieder aufgehoben

Die Corona Zahlen steigen – und Politiker*innen erlassen neue harte Regeln. Doch besonders die Verwirrung und Kritik um die 2G Regel für Jugendliche ist groß

Corona Verwirrung: 2G Regel für Jugendliche wieder aufgehoben
Jugendliche sind verwirrt, welche Regeln jetzt gelten – oder nicht Foto: FilippoBacci / iStock
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Corona Zahlen alarmierend

Die vierte Welle hat Deutschland voll im Griff und die Zahlen machen Politiker*innen Sorgen. Um die steigenden Inzidenzen zu stoppen, ergreifen nun die ersten Bundesländer harte Maßnahmen. So gehört Bayern zu den Ländern mit den höchsten Zahlen – prompt gelten hier neue Regeln.

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Kinder und Jugendliche in Bayern

Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren galt heute morgen in Bayern das Gleiche wie für Erwachsene: Die 2G Regel! Sie dürfen nur also nur vollgeimpft oder genesen spezielle Einrichtungen, wie Kinos, Zoos oder Schwimmbäder besuchen.

Tests ermöglichten keinen Zutritt mehr – auch der Schülerausweis, der bisher jungen Menschen Eintritt ermöglichte, sollte in Bayern nicht mehr weiter helfen.

In Bayern hätte diese Regelung aktuell 60% der Jugendlichen getroffen – denn so viele sind nicht geimpft.

Cafés, Restaurants, Hotels, Bibliotheken dürfen unter 3G Plus Regeln besucht werden. Heißt: Geimpft, genesen oder mit einem negativen PCR Test. Für öffentliche Geschäfte und Verkehrsmittel gelten keine Beschränkungen.

Für Jugendliche zwischen 12 und 17 gibt es aktuell Impfangebote. Allerdings mahnt die Ständige Impfkommission (STIKO), dass die Impfung von Jugendlichen nicht zur Voraussetzung gemacht werden dürfe um am sozialen Leben teilnehmen zu dürfen.

Harte Regel wieder rückgängig gemacht

Nach der Kritik an dieser neuen 2G-Regel wurde sie nun wieder laut Aussagen des BR rückgängig gemacht. Erst mal und nur zum Teil!

Denn bis Jahresende dürfen weiterhin auch nicht geimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 mit einem negativen Test aus den Schulen an (Schul-)Aktivitäten in Sport-, Musik- oder Theatervereinen teilnehmen. Ab 2022 soll dies nur noch geimpft oder genesen möglich sein.  

Besuche in Kinos, für Konzerte oder bei Spielen in einem Stadion werden aber wie geplant ab sofort nur geimpften oder genesenen Jugendliche möglich sein. 

Auch die Maskenpflicht an Schulen wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. 

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