Muttizettel: Dafür brauchst du ihn & das solltest du noch wissen!

So lange du noch nicht volljährig bist brauchst du einen sogenannten "Muttizettel" um nachweisen zu können, das jemand anderes auf einer Party oder Veranstaltung auf dich aufpasst!

Wenn du unter 18 bist, darfst du ohne den Muttizettel nicht lange in deiner Lieblingsbar oder -Disco feiern. Hier kommen alle Infos, die du für den ungebremsten Party-Spaß brauchst!
Den Muttizettel nennt man auch Partyzettel,Aufsichtszettel oder U18-Formular Foto: stock.adobe.com/ lev dolgachov
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Party machen unter 18 Jahren!

Im Gesetz ist genau geregelt, ab wann man Party machen darf. Wenn du schon 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt bist und gern bis nach 0.00 Uhr in einer Disco, im Kino, einer Bar, auf einem Konzert oder Festival bleiben möchtest, musst du die sogenannte "Erziehungsbeauftragung" dabei haben. Doch wie sieht so ein Aufsichtszettel aus und was muss man beim Ausfüllen beachten?

So füllst du den Muttizettel richtig aus:

Ein allgemeines Formular für den Muttizettel findest du easy im Internet, für einzelne Veranstaltungen muss aber ein bestimmtes Formular her. Oft findest du das auf der Webside des veranstaltenden Clubs. 

In das Formular musst du folgende Dinge eintragen:

  • Den Namen eines Erziehungsberechtigten
  • Deinen Namen
  • Bis wann die Veranstaltung besucht werden darf
  • Wo die Party steigt
  • Eine Telefonnummer für den Notfall

Danach musst du den ausgefüllten Aufsichtszettel nur noch zwei Mal ausdrucken und von deinen Eltern unterschreiben lassen. Am Einlass der Disco oder Bar gibst du das eine Dokument ab, das andere behältst du bei dir. Sollte nämlich das abgegebene Formular verloren gehen und vor Ort eine spontane Polizei-Kontrolle stattfinden, kannst du immer noch nachweisen, dass du mit der Erlaubnis deiner Eltern dort bist, ohne direkt im Streifen-Wagen zu Hause abgeliefert zu werden.

Party machen ohne Muttizettel?

Sweet 16! Klar, mit 16 darf man schon so einiges machen, doch Party ohne Muttizettel ist tatsächlich nur bis Mitternacht erlaubt! Wenn du unter 16 bist und noch länger ausgehen willst, führt leider kein Weg an einer Vollmacht vorbei. Den Partyzettel gibt es übrigens schon seit 2002. Schon damals kam es immer wieder vor, dass Jugendliche Unterschriften gefälscht haben. Wir raten dir nicht dazu! Sollte herauskommen, dass du die Signatur deiner Eltern auf dem U-18-Formular gefälscht hast, kann das wirklich unschöne Konsequenzen haben. Im blödesten Fall bekommst du jahrelang Hausverbot (Clubs sind in einer Stadt ziemlich gut vernetzt - sie wollen sich jeden Ärger ersparen) und dann war es das vorerst mit dem Feiern ... 

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