Nach Verurteilung von Pamela Reif: Das darfst du jetzt noch auf Insta posten

Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Web-Stars und Unternehmen, die mit Instagram Geld verdienen. Pamela Reif wurde nun vor Gericht verurteilt.

Pamela Reif hat 4,1 Mio. Abonnenten auf Instagram.
Pamela Reif hat 4,1 Mio. Abonnenten auf Instagram. Foto: Getty Images
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Pamela Reif wurde vor Gericht verurteilt

Pamela Reif wurde vom Landgericht Karlsruhe beim Prozess um Schleichwerbung verurteilt. Es wurde gegen die 22-Jährige vom Berliner Verband Sozialer Wettbewerb eine Unterlassungsverfügung erwirkt. "Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden", verkündete der Richter in seinem Urteil. Der Web-Star und ihr Anwalt gehen in Berufung, denn das Urteil sei laut ihrem Rechtsbeistand nicht rechtskräftig. Das Unglaubliche daran, die Richtlinien und Rechtssprechung innerhalb Deutschland ist Ländersache. Zuvor wurde der Web-Star Vreni Frost in Berlin freigesprochen. Heißt, dass auch Pamela Reif in Berlin freigesprochen wäre aber in Baden-Wüttemberg eben nicht.

Pamela Reif wehrt sich

Pamela Reif teilt mit ihren 4,1 Millionen Followern auf Instagram die Urteilsverkündung und verrät, was sie davon hält. "Ich habe heute in meinem Prozess gegen den Verein VSW verloren. Nach dem Urteil bin ich verpflichtet, private Posts mit Tap Tags oder Verlinkungen als Werbung zu markieren - selbst wenn ich mir die Produkte selbst gekauft habe und sie euch wirklich nur empfehlen möchte. Ihr wisst dann zwar nicht mehr, was tatsächlich eine bezahlte Kooperation und was ein privater Tipp war - aber hoffentlich helfen euch die Werbemarkierungen weiter? Außerdem: wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstoße ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden.. wie man dieses Problem jetzt lösen soll? Unklar. Meiner Meinung nach verletzt das Ganze mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ich muss die Entscheidung des Gerichts erstmal hinnehmen und befolgen, werde aber weiterhin für meine Ansicht gerade stehen und in Berufung gehen.", postet die 22-Jährige. Pamela hat damit auf jeden Fall eine gute und wichtige Message an alle die das betrifft verfasst.

Instagram: Was darf man und was nicht?

An sich ist es wirklich wichtig für alle Instagram-Konsumenten, dass Transparenz herrscht. Doch mittlerweile kommt man in diesem Rechts-Wirrwarr gar nicht mehr zu Recht. Hier ein paar Stichpunkte für euch:

  • Immer wenn es eine Gegenleistung gibt, dann als Werbung kennzeichnen.
  • Werbung muss immer als solche gekennzeichnet werden.
  • Bei einer Absprache mit einer Firma, wie das Endprodukt auszusehen hat, muss man dies mit Werbung kennzeichnen
  • Wenn man etwas kostenlos erhalten hat, muss man dies nicht als Werbung markieren. Trotzdem muss man vorsichtig sein und wirklich belegen, dass es nur ein Muster ist.

Auch wenn man all diese Regeln befolgt, muss man im Zweifel immer alles belegen und das Gericht fällt die endgültige Entscheidung.

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