Sexuelle Beziehungen: Was ist verboten, was erlaubt?
Sex mit Lehrern, Pädagogen, Ausbildern oder Trainern!
Für sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen und Lehrern, Pädagogen, Ausbildern oder Trainern gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, die in § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) geregelt sind.
Verboten sind sexuellen Handlungen an Jugendlichen unter 16 Jahren, die z.B. Lehrern, Pädagogen, Ausbildern oder Trainern zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind.
Missbraucht dieser Personenkreis seine Stellung gegenüber Jugendlichen, zum Beispiel indem Jugendliche erpresst, bedroht oder unter Druck gesetzt werden, ist das auch strafbar, wenn die Jugendlichen unter 18 Jahre alt sind.
Sexuelle Beziehungen zwischen Schülern unter 18 und ihren Lehrern sind verboten!
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