Ist auf den Hintern gucken strafbar?

Ist es strafbar einem Mädchen auf den Hintern zu gucken? Kurz: Ja! Wann Täter verfolgt werden können (und sollten) und worauf es ankommt!

Ist auf den Hintern gucken strafbar?
Harmlos oder eine Straftat? Auf den Hintern zu starren kann für Täter fiese Folgen haben! Foto: gilaxia / iStock
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Auf den Hintern gucken – ein Delikt?

Blicke können mehr sagen als 1.000 Worte – heißt es so schön. Aber können Blicke auch eine strafbare Handlung sein? Kurz: Ja! Blicke auf den Hintern eines Mädchens oder einer Frau – und übrigens auch bei Männern oder anderen Geschlechteridentitäten – können unter den Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“ fallen.

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Wann ist ein Blick auf den Hintern eine Straftat?

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Die betroffene Person entscheidet

Die Straftat der sexuellen Belästigung wird „nur“ auf Antrag verfolgt. Wenn das Starren auf den Hintern also bemerkt wird, kann dies zur Anzeige gebracht werden. In besonders schweren Fällen kann eine sexuelle Belästigung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Das Opfer hat es also in der Hand! Das sollten sich Glubscher bewusst machen! 

Ist starren okay?

Nein. Und es muss auch nicht hingenommen werden. Es ist niemals Schuld des Opfers! Weder eine enge Jeans, oder eine Leggins „erlauben“ das Starren. Auch ein tiefer Ausschnitt ist keine Einladung. Es muss auch nicht als „Kompliment“ wahrgenommen werden! Starren ist schlicht nicht okay.

Was kannst du tun?

Gerade Frauen und Mädchen sind meist Opfer vom Starren und oft ist es ihnen unangenehm, sodass sie lieber das Weite suchen, als etwas zu unternehmen. Fakt ist: Jede*r muss selbst entscheiden, wie mit dem Übergriff umgegangen wird! Aber: hab ruhig Mut! Denn laut Umfragen machen zwei von drei Frauen in ihrem Leben Erfahrungen mit sexueller Belästigung – du bist also nicht allein! 

Ist die Situation sicher – etwa in der Öffentlichkeit, wo viele andere Menschen in der Nähe sind, die helfen können – kann es den/die Täter*in ganz schön schockieren, auf das Starren angesprochen zu werden.

Wer sich bedroht fühlt, sollte IMMER die Polizei rufen.

Vertrau dich aber auch gern (zusätzlich) Freund*innen, Familie oder Lehrer*innen an. Unter der Hotline 08000 116 016, dem Hilfetelefon für Frauen können sich Betroffene – aber auch Angehörige, Freund*innen oder Kolleg*innen – beraten lassen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – denn sexuelle Belästigung fällt unter Diskriminierung! – bietet weitere hilfreiche Anleitungen und Hilfestellen!

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