Waffen in der Schule: Das musst du wissen!

Welche Strafen drohen mir, wenn ich unerlaubt Waffen besitze?

Waffen sind kein Spielzeug und können andere ernsthaft verletzen oder sogar töten! Deshalb sind im Waffengesetz harte Strafen vorgesehen. Besitz du z.B. eine Pistole, obwohl du das absolut nicht darfst, kannst du dafür in den Knast wandern. Also: Finger weg!!!

Bei Erwachsenen: Das Strafmass für Verstöße gegen das Waffengesetz reicht - je nach Schwere der Tat - von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug.

Bei Jugendlichen bedeutet eine Verurteilung vor Gericht nicht gleich Gefängnis. So wie es auf dem Fußballplatz gelbe und rote Karten oder Ermahnungen gibt, drohen jugendlichen Straftätern nach dem Jugendgerichtsgesetz unterschiedliche "Erziehungsmaßregeln?, "Zuchtmittel? und "Strafen?:

» Erziehungsmaßregeln: Sie gelten noch nicht als Strafe. Dazu gehören so genannte "Weisungen" des Gerichts. Zum Beispiel, dass du an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen musst oder eine Wiedergutmachung mit deiner Opfer erreichen sollst.

» Erziehungsbeistand: Sind deine Eltern mit deiner Erziehung überfordert, kann ihnen ein Erziehungsbeistand zur Seite gestellt werden. Er überwacht zum Beispiel, ob du dich an die Regeln hältst, also ob du abends pünktlich zuhause bist, zur Schule gehst, keine Drogen nimmst usw.

» Zuchtmittel: Auch sie gelten noch nicht als Strafen. Das können deutliche Verwarnungen durch das Gericht sein oder Auflagen, dass du Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen ableisten musst. Auch Jugendarrest in Form von Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest bis zu vier Wochen gehören dazu.

» Jugendstrafe in einer Jugendstrafanstalt: Schwere Straftaten (wie z.B. gefährliche Körperverletzung) werden mit Jugendstrafe im Jugendknast geahndet.

Bist du Ersttäter und siehst ein, dass du Mist gebaut hast, kann deine Strafe unter Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden. Das heißt: Du wirst zwar zu einer Jugendstrafe verurteilt, musst aber nicht ins Gefängnis, wenn du dir nichts weiter zu Schulden kommen lässt. Wirst du aber rückfällig geht's ab in den Knast.

Bist du Wiederholungstäter oder hast ein besonders schweres Verbrechen begangen, gibt's keine Bewährung. Dann geht's sofort ins Gefängnis.

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