Waffen in der Schule: Das musst du wissen!

Was ist denn jetzt ab welchem Alter erlaubt?

Ohne Altersbeschränkung: Ein Taschenmesser darfst du besitzen (kein Messer mit feststehender Klinge, kein Springmesser!!!). Das gilt als Werkzeug, nicht als Waffe und unterliegt deshalb keiner Altersbeschränkung. Aber: Nicht mit in die Schule nehmen! Dort sind auch Taschenmesser verboten.

Ab 14 Jahren: Kauf und Besitz von sog. Reizstoffsprühgeräten (z.B. Pfefferspay oder CS-Reizgas) ist bereits Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, damit sie eine wirksame Möglichkeit zur Verteidigung gegen Angriffe haben.

Ab 18 Jahren: Gaspistolen und -revolver sind erlaubnispflichtig. Das betrifft aber nicht den Erwerb und Besitz einer solchen Waffe. Dafür muss man lediglich volljährig sein. Will jemand aber so eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich führen, braucht er dazu den sog. "kleinen Waffenschein". Um ihn zu erhalten, wird die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung geprüft. Ohne den "kleinen Waffenschein" darfst du so eine Waffe also nie in der Öffentlichkeit bei dir haben.

WICHTIG: Auch mit dem "kleinen Waffenschein" ist es strikt verboten, solche Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Versammlungen, Demonstrationen, im Theater, im Kino, bei Fußballspielen, auf Jahrmärkten, in Discos usw. dabei zu haben!

Vorsicht: Gaspistolen und Schreckschusswaffen können sehr gefährlich sein. Bei einer Schussentfernung unter einem Meter kannst du andere damit schwer verletzen!

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