Sexuelle Beziehungen: Was ist verboten, was erlaubt?
Du bist unter 14!
Jeder Junge und jedes Mädchen unter 14 Jahren gilt vor dem Gesetz noch als "Kind"!
Du bist unter 14, unsterblich in eine/n 18-Jährige/n verliebt und hast mit ihm/ihr Sex. Dann macht er/sie sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) strafbar. Selbst dann, wenn du den anderen dazu verführt hast. Denn der Erwachsene trägt allein die rechtliche Verantwortung dafür, wenn er mit einem Kind schläft!
Sex mit Kindern gilt als schwere Straftat und wird entsprechend hart bestraft. Das gilt auch, wenn der/die Ältere nicht volljährig sondern zwischen 14 und 17 Jahre alt ist. Denn: Auch Jugendliche machen sich strafbar, wenn sie mit einem Kind Sex haben.
Wenn ihr beide noch nicht 14 seid, sind alle sexuellen Handlungen - angefangen von intensiven Zungenküssen und wilden Knutschereien über Oralverkehr und Petting bis hin zum Geschlechtsverkehr für euch zwar noch verboten. Aber dafür bestraft werden könnt ihr nicht, weil ihr noch nicht strafmündig seid. Das seid ihr erst ab 14. Allerdings können eure Eltern wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen werden.
Weiter zu: Du bist 14 oder 15!