SB in der Öffentlichkeit?

Frage des Tages 10.02.15: SB in der Öffentlichkeit?
Frage des Tages 10.02.15: SB in der Öffentlichkeit? Foto: iStock
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Steffen, 14: Ist Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit erlaubt, solange es niemand mitbekommt? Zum Beispiel in der Schwimmumkleidekabine?

Dr. Sommer-Team: Wenn es keiner mitbekommt…

Lieber Steffen,

Du scheinst den Gedanken daran ganz spannend zu finden, dass Du Dich in Öffentlichen Räumen selbstbefriedigen könntest. Darüber denken einige Menschen nach. Und manche fühlen einen zusätzlichen Kick, wenn sie sich vorstellen, dass sie vielleicht sogar dabei erwischt werden könnten oder andere neugierig zuschauen. Du solltest aber vermeiden, dass es andere mitbekommen. Denn bei sowas kennen viele Leute keinen Spaß, wenn sie sich dadurch belästigt fühlen.

Stell Dir nur vor, irgendein Witzbold schaut beim Schwimmen über die Kabinentür und schreit laut auf, weil er Dich beim Onanieren sieht. Das wird schnell die Runde machen und ein Hausverbot oder ähnliches mit sich bringen. Denn Schwimmbäder wollen unbedingt vermeiden, dass sich rumspricht, es würden „Perverse“ dort rumlaufen. Du hättest zwar in Wahrheit nichts Verbotenes gemacht. Aber wenn es rauskommt, sieht es eben doch anders aus. Ähnlich ist es in der Umkleidekabine eines Kaufhauses oder einer Schultoilette.

Du kannst es tun, aber es ist nicht ohne Risiko. Dessen solltest Du Dir bewusst sein. Vielleicht genügt Dir auch die Vorstellung, es dort zu tun. Probier es mal aus, ob die Fantasie nicht schon erregend genug ist.

Dein Dr.-Sommer-Team

Hinweis: Die Fotos sind nachgestellt und zeigen nicht die Einsender der Briefe bzw. Mails.