Probleme mit dem Gesetz? Ab wann Du strafmündig bist!

Ab wann Du strafmündig bist!
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Du hast so richtig Mist gebaut und Ärger mit der Polizei? Wir erklären Dir, was ab welchem Alter auf Dich zukommen kann, wenn Du Dich nicht an die geltenden Gesetze hältst.

Geklaut, absichtlich etwas demoliert oder ohne Führerschein Auto gefahren? Was lustig, eine Mutprobe oder ein Streich sein sollte, ist nicht wirklich spaßig. Sondern es kann Dich oder andere in Schwierigkeiten bringen - sogar in Gefahr. Trotzdem passieren immer wieder solche Dinge. Und auch Jugendliche kommen je nach Alter und Tat nicht immer ungestraft davon. Allerdings werden Straftaten von Jugendlichen grundsätzlich nicht auf die gleiche Weise geahndet wie bei Erwachsenen. Aber es gibt klare Regelungen, ab wann und auf welche Weise Du selber für gesetzeswidrige Aktionen gerade stehen musst. Wir erklären Dir, wie das in Deutschland geregelt ist.

Das Jugendstrafrecht und seine Möglichkeiten!

Wenn Jugendliche eine "strafbare Verfehlung" begangen haben, wird nach dem Jugendstrafrecht gegangen. Und diese Gesetzt zielt mehr auf Erziehung ab, als auf Bestrafung. Das heißt: Der Jugendliche sollte als Folge seines Handelns eine "Strafe" bekommen, durch die er sich darüber bewusst wird, dass er für seine Tat geradestehen muss und sie nicht wiederholt.

So kann ein Richter zum Beispiel beschließen, dass ein Junge oder Mädchen sogenannte "Sozialstunden" leisten muss, wenn sie bewusst gegen ein Gesetz verstoßen haben. Das kann helfende Arbeit in einem Heim sein, in einem gemeinnützigen Verein, der sich für das Wohl anderer Menschen oder auch Tiere einsetzt oder auch der Besuch einer sozialpädagogischen Gruppenarbeit bis hin zu Heimerziehung. Es gibt aber auch viele andere Möglichkeiten. Zum Beispiel ist bei mutwilliger Sachbeschädigung eine Geldstrafe möglich. Bei schweren oder wiederholten Taten älterer Jugendlicher ist Jugendarrest nicht ausgeschlossen.

Wie eine Urteil ausfällt, wird individuell danach beurteilt, was passiert ist und wie der Jugendliche in seinem Verhalten auf den Richter gewirkt hat.

Jungen und Mädchen unter 14 Jahren!

Wenn Du unter 14 Jahre alt bist, kannst Du nicht für Dein Handeln bestraft werden. Das Familiengericht kann aber Erziehungsmaßnahmen anordnen. Das heißt, es kann eine fachlich qualifizierte Person damit beauftragen, Deinen Eltern bei Deiner Erziehung zu helfen. Das kann eine Chance für Dich sein, wenn Deine Eltern mit ihrer Lebenssituation überfordert sind und Du wirklich Unterstützung in Deiner Lebensbewältigung brauchst. Denn ein sogenannter "Erziehungsbeistand" kann Dir wirklich helfend zur Seite stehen. Das Gericht kann aber auch veranlassen, dass Du zum Beispiel in einer sozialpädagogisch angeleiteten Gruppe lernst, in Zukunft keinen Mist zu bauen und anders mit Frust und Problemen umzugehen.

Übrigens: Wenn Du versehentlich etwas beschädigt hast, müssen Deine Eltern für den finanziellen Schaden aufkommen, der in vielen Fällen von deren Haftpflichtversicherung übernommen wird.

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre!

Ab 14 Jahre bist Du "bedingt strafmündig". Du unterliegst also dem Jugendstrafrecht und könntest danach eine Jugendstrafe erhalten, wenn Du Dich nicht an das Gesetz hältst. Jugendstrafe heißt jedoch nicht gleich Gefängnisstrafe, wie viele denken. Bei einigen kriminellen Handlungen gibt es zwar den sogenannten "Jugendarrest", der zum Beispiel in der Freizeit oder am Wochenende in einer Jugendarrestanstalt verbüßt werden muss. Aber ein Richter kann noch viele andere Maßnahmen für Jugendliche wählen, die eine strafbare Verfehlung begangen haben. Welche von ihnen ausgewählt wird, hängt von der Tat, den Umständen und Deiner Persönlichkeit ab.

Übrigens: Wenn Du versehentlich etwas beschädigt hast, müssen Deine Eltern für den finanziellen Schaden aufkommen, der in vielen Fällen von deren Haftpflichtversicherung übernommen wird.

Ab 18 bis unter 21 Jahre!

Ab 18 Jahre giltst Du als erwachsen und bist damit strafmündig. Es wird vor Gericht aber Deine individuelle Reife berücksichtigt. Im Zweifelsfall wird dann auch bei jungen Erwachsenen noch das Jugendstrafrecht angewendet.

Wann Erwachsene ins Gefängnis kommen können?

Es gibt sogenannte "Ordnungswidrigkeiten". Sie werden meist mit Geldbußen belegt. Das ist bei "Straftaten" anders. Sie können mit einer Geldbuße oder - bei Erwachsenen - auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Also mit einer Unterbringung im Gefängnis! Welche Tat nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, wird im Einzelfall im Gesetz geregelt.