Ausbildungs-Gehalt reicht nicht zum Leben: Hilfe!

Meistens reicht das Ausbildunsg-Gehalt nicht zum Leben.
Meistens reicht das Ausbildunsg-Gehalt nicht zum Leben. Foto: iStock
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Von dem Gehalt als Azubi kann kaum jemand leben. Wir sagen dir, welche staatlichen Zuschüsse dir als Azubi zustehen und dein Ausbildungs-Gehalt aufstocken!

Wenn man für die Ausbildung auch noch in eine fremde Stadt ziehen muss und nicht mehr bei den Eltern wohnen kann, dann ist das Konto ziemlich schnell leer. Die meisten Azubis bekommen nur ein sehr kleines Gehalt. Wenn das Ausbildungs-Gehalt nicht reicht, dann gibt's einige Stellen, die dir vielleicht helfen können.

Wir verraten dir, wo dir der Staat unter die Arme greifen kann!

1. BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe)

Wenn deine Eltern deinen Unterhalt nicht selbst zahlen können, weil sie zu wenig verdienen und du in einer eigenen Wohnung lebst,  dann kannst du Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen. Zuständig dafür ist die Agentur für Arbeit.

Ob und wie viel BAB man bekommt, hängt vom Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen ab. BAB steht allen jungen Menschen zu, die eine betriebliche Ausbildung machen.

Wichtig ist, dass man den BAB-Antrag noch vor dem Start der Ausbildung stellt. Das Geld kann nämlich erst ab dem Tag gezahlt werden, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.

>> Weitere Informationen zum BAB

>>Hier kannst du berechnen, wie viel BAB dir zusteht!

BAB muss man bei der Agentur für Arbeit beantragen
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2. Kindergeld

Wer in einer Ausbildung ist, egal ob Studium, Berufsausbildung oder bei einer schulischen Ausbildung, der hat bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.

Du kannst dein Kindergeld nicht selbst beantragen, sondern ein Elternteil ist der Kindergeldberechtigte und muss den Antrag stellen. Sobald der Antrag durch ist, bekommen deine Eltern ca. 180 Euro Kindergeld für dich. Wenn du bereits volljährig bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kannst du einen Antrag stellen, dass das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird. 

>> Hier geht es zum Antrag.

3. Wohngeld

Wenn du keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe hast und eine eigene Wohnungs bewohnst, dann solltest du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die meisten Azubis haben allerdings keinen Anspruch, weil sie dem Grunde nach einen BAB-Anspruch haben - egal ob beantragt oder nicht. Besonders für Azubis, die bereits die zweite Ausbildung machen, ist das Wohngeld eine gute Geldspritze! 

Weitere Informationen und den Antrag für Wohngeld findest du, wenn du nach "Wohngeld + (deine Stadt oder Gemeinde) + Antrag" in einer Suchmaschine eingibst.

Wer während der Ausbildung nicht zu Hause wohnt, kann verschiedene Gelder beantragen. Hat aber auch mehr Kosten!
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4. Bafög

Wenn du eine schulische Ausbildung machst, dann kannst du Schülerbafög beantragen. Ob und wie viel Schülerbafög du bekommst, hängt aber von der Art deiner Schule ab, bei einigen gelten Einschränkungen.  Informiere dich doch einfach, ob das für dich infrage kommt.

>> Alle Infos zum Schülerbafög auf www.bafoeg-aktuell.de

5. Waisenrente

Wenn du ein oder sogar beide Elternteile verloren hast, dann hast du Anspruch auf Halbwaisen- oder -waisenrente. Grundsätzlich bekommen alle Kinder bis 18 Jahre die Waisenrente. Danach bekommt man die Waisenrente bis zum Alter von 27 Jahren nur, wenn man eine Schul- oder Berufsausbildung (auch Studium) macht. Wie hoch deine Waisenrente ist, hängt von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person ab.

>> Den Antrag auf Waisenrente und weitere Informationen gibt es bei der www.deutsche-rentenversicherung.de

6. Unterhalt von deinen Eltern

Während deiner ersten Ausbildung sind deine Eltern dazu verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen. Sie müssen es dir ermöglichen, deine Berufsausbildung durchzuführen.