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Ab wann sexuellen Handlungen erlaubt sind, schreibt das Gesetz vor!

Sexuelle Beziehungen: Was ist verboten, was erlaubt?

Wer darf mit wem? Wer nicht? Wie groß dürfen die Alters- unterschiede sein, wenn's um Sex geht? Hier gibt's konkrete Antworten!

"Ich bin 13, darf ich mit meinem Freund schlafen?" - "Ich bin 18 und meine Freundin 15, dürfen wir Sex haben?" - "Ich bin 14 und mit einem 22-Jährigen Jungen zusammen, ist das denn okay?"

Fragen über Fragen, auf die es ganz klare Antworten gibt! Wir haben mal im Gesetz geblättert und hier für dich die wichtigsten Fakten zusammen gestellt! Wichtig: Mit "Sex" bzw. "sexuellen Handlungen" ist nicht nur Geschlechtsverkehr gemeint! Auch heiße Zungenküsse, intensives Knutschen, Petting oder Oralverkehr gehören dazu!

Wer darf mit wem und wer nicht? - Der Schnellüberblick!

In diesen Fällen sind sexuelle Handlungen gesetzlich verboten:

» Ihr seid beide unter 14.
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.


In diesen Fällen kann es gesetzliche Einschränkungen geben:

» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist 14 oder 15.

Dann machst du dich nur dann strafbar, wenn du ausnutzt, dass deinem Sexpartner die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Das heißt zum Beispiel, wenn du ihn sexuell unter Druck setzt oder zu etwas verführst, was er eigentlich (noch) gar nicht will.

» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.

Dann gibt es keine Probleme, wenn dein dein/e Freund/in höchstens 20 ist und euch eine echte Liebesbeziehung verbindet, er/sie dich sexuell also zu nichts zwingt oder drängt.


In diesen Fällen sind sexuelle Handlungen ohne Einschränkungen erlaubt:

» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.


Unabhängig vom Alter ist verboten . . .

» Sex mit Geschwistern.
» Sex mit Eltern oder Großeltern.
» Sex mit Schutzbefohlenen, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu zählt z.B. Sex mit Lehrern, Stiefvätern, Beratern, Psychotherapeuten, Pflegern usw.


» Ausführliche Infos!
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