Dr.-Sommer-Team: Nach dem Gesetz ja!
Hallo Luka,
sind Verliebte wenigstens 14 Jahre alt, dürfen die Eltern eine Übernachtung erlauben. Das Problem ist: Sie dürfen es, aber sie müssen es nicht. Und das gilt, bis Du 18 Jahre alt bist. Was nicht stimmt, ist, dass Dein Vater Ärger mit dem Jugendamt bekäme. Weder, wenn er einer Übernachtung zustimmt, noch, wenn Deine Freundin schwanger würde. Denn Sexualität ist für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt. Und zwar auch, wenn Dein Vater das anders sieht. Sein Argument zählt also nicht. Und warum sollte Deine Freundin schwanger werden? Wenn Ihr gut über Verhütung informiert seid und Euch darum kümmert – falls das überhaupt schon ein Thema bei Euch ist - muss sich doch deswegen niemand Sorgen machen. Vielleicht ist es an der Zeit Deinem Papa deutlich zu machen, dass Du jetzt ein Jugendlicher bist – und kein Kind mehr. Und das Du Verantwortung übernehmen willst, für die Dinge, die Du tust. Er muss sich erst daran gewöhnen. Deshalb mach ihm klar, dass er Dir und Deiner Freundin vertrauen kann. Ihr wollt ja schließlich selber noch keine Kinder. Sag ihm: „Papa. Mach Dir keine Sorgen. Ich weiß mit Verhütung bescheid und auch sonst kannst Du mir vertrauen, dass ich keinen Mist baue.“
Dein Dr.-Sommer-Team
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Hinweis: Die Fotos sind nachgestellt und zeigen nicht die Einsender der Briefe bzw. Mails.