Bewerbungskosten für Schüler: So kriegst du Geld wieder!

ba69c156d84b1c3b85aefd64a2132e9f
Auf Pinterest merken

Auch Schüler haben einen Anspruch darauf, dass ihnen Bewerbungskosten erstattet werden. Wir verraten dir, wie du an dein Geld kommst!

So eine Bewerbung kann richtig ins Geld gehen: gute Fotos, eine hübsche Mappe, Porto, Briefumschläge und nicht zu vergessen, die Kopien der Zeugnisse! Manchmal muss man auch ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen - auch das gibt's nicht umsonst! Gerade als Schüler auf Ausbildungs-Suche, kann das ziemlich nervig sein.

Die Agentur für Arbeit (auch "Arbeitsamt" genannt) unterstützt da Schüler. Melde dich einfach bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit und melde dich "ausbildungssuchend". Dann kannst du nämlich den "Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten" stellen.

Beachte bitte: Wenn du oder deine Familie im Bezug von Arbeitslosengeld 2 (auch Hartz 4 genannt) sind, dann musst du diesen Antrag nicht bei der Agentur für Arbeit, sondern beim für euch zuständigen Jobcenter stellen.

Wie krieg ich mein Geld wieder?

Sobald der Antrag genehmigt ist, werden die Kosten für Bewerbungen übernommen. Meist wird dafür eine Pauschale festgesetzt: für schriftlich Bewerbungen gibt es meistens 5 Euro und für Online-Bewerbungen 2,50 Euro.

Als Bewerbungsnachweis muss meist eine Kopie des Anschreibens oder die Antwortschreiben der Firmen vorgelegt werden.

Die Erstattung von Bewerbungskosten muss das Arbeitsamt oder Jobcenter nicht übernehmen, da es Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind - diese sind Kann-Leistungen. In diesem Budget stehen für jeden Arbeitslosen und Schülern, die einen Ausbildungsplatz suchen, 260 Euro zur Verfügung. Damit können auch die Kosten für einen Besuch beim Fotografen oder ein Blazer für's Vorstellungsgespräch übernommen werden.

Anreise zum Bewerbungsgespräch

Lädt der Arbeitgeber zum Bewerbungsgespräch ein, dann ist er vom Gesetz ( § 670 BGB) verpflichtet, die Anreisekosten zu übernehmen. Es sei denn, es wird in der Einladung zum Gespräch bereits ausgeschlossen. Dann kann auch das Arbeitsamt die Fahrtkosten übernehmen. Einfach bei deinem Vermittler nachfragen!